Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand 20.04.2026Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.nesis-niedersachsen.de
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Für einige Bilder sind die Alternativtexte unzureichend oder nicht ausreichend aussagekräftig (9.1.1.1b).
- Die Überschriftenhierarchie wird auf einzelnen Unterseiten nicht korrekt eingehalten (9.1.3.1a).
- Nicht alle Überschriften sind programmatisch als solche ausgezeichnet (9.1.3.1a).
- Die Navigation ist für die Nutzung auf mobilen Endgeräten noch nicht vollständig optimiert (9.1.3.4).
- Bei Akkordeon-Elementen fehlen sichtbare Fokusindikatoren für die Tastaturnavigation (9.2.1.1, 9.2.4.7).
- Die Tastaturbedienbarkeit der Website ist in Teilen eingeschränkt und wird derzeit überarbeitet (9.2.1.1).
- Die Dokumententitel enthalten lediglich den Seitennamen und keine übergeordnete Bezeichnung des Webauftritts (9.2.4.2).
- Es fehlt ein alternativer Zugangsweg zu einzelnen Unterseiten (z. B. Sitemap oder Suchfunktion) (9.2.4.5).
- Die HTML-Syntax weist teilweise Fehler auf (9.1.3.1d, 9.4.1.1).
- Eingebundene PDF-Dokumente wurden bislang nicht auf Barrierefreiheit geprüft.
Die aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die barrierefreie Überarbeitung der Website erfolgt schrittweise. Zum Zeitpunkt der initialen Veröffentlichung konnten noch nicht alle Anforderungen vollständig umgesetzt werden. Die identifizierten Mängel werden im Rahmen laufender Weiterentwicklungen sukzessive behoben.
Ein Teil der Inhalte, insbesondere eine größere Anzahl von PDF-Dokumenten, liegt in Form von älteren Bestandsdokumenten vor. Eine vollständige nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Dokumente stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der §§ 9a ff. NBGG dar. Bei neu eingestellten Dokumenten wird jedoch angestrebt, diese barrierefrei bereitzustellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.04.2026 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2026 durchgeführten Bewertung durch die Böwa GmbH.Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:Annie Werner
Institut für Übersetzungswissenschaft und Fachkommunikation
Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Tel.: +49 5121 883-30914
E-Mail: nesis-niedersachsen@uni-hildesheim.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
- Telefon: 0511/120-4010
- E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
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