Projektlogo mit vier überlappenden Kreisen in unterschiedlichen Lilatönen – von hell bis dunkel. Darunter steht in dunkelgrauen Großbuchstaben: „Netzwerk- und Servicestelle inklusiv Studieren in Niedersachsen

Gesetzliche Grundlagen für barrierefreies und inklusives Studieren in Niedersachsen

Barrierefreiheit, sei sie physisch oder sprachlich, ist keine Zusatzleistung. Sie ist etwas, das im Gesetz verankert ist und auch sein muss. So kann darauf hingearbeitet werden, allen Menschen Zugang zu wichtigen Informationen zu geben. Vielen Menschen sind die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit in der Hochschullehre aber noch nicht bewusst. Mittlerweile gibt es jedoch schon einige Gesetze, die über das Grundgesetz hinausgehen und sich auch auf Landesebene auf die Barrierefreiheit auswirken.
Damit Sie einen ersten guten Überblick bekommen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zusammengefasst. 

Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. NESIS ist keine Rechtsberatung und kann deshalb keine rechtlich verbindlichen Aussagen und Informationen geben.

Grundgesetz (GG)

Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Das gilt dementsprechend auch für den Zugang zu deutschen Hochschulen und Universitäten. Menschen mit Behinderungen dürfen also keine Benachteiligungen bei der Aufnahme in eine Hochschule aufgrund ihrer Beeinträchtigungen erfahren.

Weitere Informationen zum GG finden Sie hier: Deutscher Bundestag (2024): Grundgesetz.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das BGG soll die gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Es legt den Grundstein für Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen und wirkt sich indirekt auf den Hochschulbereich aus. Menschen mit Behinderung müssen genauso einfach ein Studium beginnen und abschließen können, wie Menschen ohne Behinderungen. Dabei sollten sie auch die Möglichkeit haben, bei Freizeitveranstaltungen teilzunehmen oder sich an der Hochschulpolitik zu beteiligen.

Weitere Informationen zum BGG finden Sie hier: Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2024): Behindertengleichstellungsgesetz.

Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

Das NHG regelt speziell das Hochschulwesen in Niedersachsen. Es enthält einige spezifische Bestimmungen zur Förderung der Chancengleichheit für Studierende mit Behinderungen. Hochschulen sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Unterstützung und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile zu treffen. Bei einem Nachteilsausgleich kann es sich zum Beispiel um den Erlass von Langzeitstudiengebühren handeln, falls eine chronische Beeinträchtigung vorliegt.

Weitere Informationen zum NHG finden Sie hier: Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (2025): Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG).

Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Das NBGG ergänzt das Bundesgleichstellungsgesetz auf Landesebene. Es hat zusätzlich das Ziel, Barrieren abzubauen und Benachteiligung zu verhindern. Es regelt unter anderem das Recht auf Verwendung von Kommunikationshilfen und bestimmt die Anforderungen an barrierefreie Webseiten. Solche Kommunikationshilfen sind für viele betroffene Personen im Hochschulalltag notwendig. Dementsprechend müssen auch Hochschulen ihre Anwendungen und Webseiten barrierefrei gestalten und Hilfsmittel erlauben oder selbst zur Verfügung stellen. Dazu gehören z.B. Screenreader oder FM-Anlagen.

Weitere Informationen zum NBGG finden Sie hier: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (2024): Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG).

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG schützt unter anderem vor Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder auch der Behinderung. Es bezieht sich außer auf den Arbeitsbereich auch auf alle Ebenen der Berufsbildung und Ausbildung – damit auch auf die Hochschule. Das Gesetz besagt, dass niemand aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung im Studium benachteiligt, ausgeschlossen oder belästigt werden darf.

Weitere Informationen zum AGG finden Sie hier: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2025): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Die UN-BRK soll Inklusion in verschiedenen Lebensbereichen garantieren und die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützen. Sie verpflichtet somit auch Hochschulen dazu, inklusive Bildung zu fördern und Barrierefreiheit sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Hochschullehre so barrierearm wie möglich gestaltet und durchgeführt werden muss, zum Beispiel durch die Möglichkeit der Online-Lehre. 

Weitere Informationen zur UN-BRK finden Sie hier: Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2024): UN-Behindertenrechtskonvention.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die BITV basiert auf dem BGG. Sie regelt unter anderem die Zugänglichkeit von Online-Ressourcen (Webseiten, Online-Portale) und digitalen Lehrangeboten. Sie arbeitet mit den vier Grundsätzen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Auch im Hochschulalltag wird vieles über Webseiten und Anwendungen geregelt, z.B. eine Kursorganisation über Moodle. Das bedeutet, hochschulinterne als auch -externe Webseiten und Anwendungen müssen barrierefrei bedienbar sein.

Weitere Informationen zur BITV finden Sie hier: Bundesministerium des Innern und für Heimat (2025): Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das BTHG regelt ebenfalls die Teilhabe und soll Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Es ergänzt seit 2016 das Sozialgesetzbuch. Auch der hochschulische Kontext wird im BTHG erwähnt. Unter anderem soll ein neues Budget für Arbeit dafür sorgen, dass Studierende sich leichter Assistenzleistungen beschaffen können.

Weitere Informationen zum BTHG finden Sie hier: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Bundesteilhabegesetz.

Aktuelles

Präsenz-Treffen des NESIS-Netzwerks an der Leibniz-Universität Hannover

Am 17.09.2026 hat sich das NESIS-Netzwerk an der Leibniz-Universität Hannover in Präsenz zum fachlichen Austausch getroffen. Aus der gastgebenden Hochschule wurde ein Grußwort durch die Vizepräsidentin für Bildung, Prof. Dr. Julia Gillen, überbracht. Schwerpunktthema des Tages war "Beratung rund um Neurodiversität im Studium", mit einem Beitrag von Dipl.-Psych. Meike Schröder. Ergänzt wurde dieser Schwerpunkt durch eine Vorstellung des Projektes Mindful Campus (MinCa), das aktuell an der Leibniz Universität Hannover durchgeführt wird.

Online-Workshop zum Thema "Intersektionalität und Diversitätssensibilität in Beratung, Lehre und Tätigkeit an der Hochschule" hat stattgefunden

Am 24.08.2026 fand der Online-Workshop zum Thema "Intersektionalität und Diversitätssensibilität in Beratung, Lehre und Tätigkeit an der Hochschule" unter der Leitung von Dr.in Christina Plath statt. Ausgehend von den Diversitätsdimensionen Behinderungen und chronische Erkrankungen wurden in Inputs und Arbeitsphasen nicht nur zentrale Aspekte von Diversität und Intersektionalität im Kontext Hochschule erarbeitet. Ein Fokus lag auch auf der Selbstreflexion der Teilnehmenden hinsichtlich individueller Wissensbestände, Erfahrungen und bestehender Ressourcen in Bezug auf die eigene Diversitätssensibilität.

NESIS nun auch auf LinkedIn vertreten

Das Projekt ist nun auch auf LinkedIn vertreten! Dort posten wir Informationen zu unserer Arbeit, sammeln nützliche Hinweise und Links und vernetzen uns gerne mit allen Interessierten. Schauen Sie gerne rein!

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